Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungen für Familien in Deutschland. Es hilft Eltern, die finanziellen Belastungen durch Kinder besser zu stemmen. Doch nicht jeder bekommt es automatisch. Es gibt klare Regeln, wer Anspruch hat, wie lange es gezahlt wird und welche Besonderheiten es gibt. Hier findest du alles, was du wissen musst.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld gibt es für alle Eltern, die in Deutschland leben und ihre Kinder selbst versorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du leiblicher Elternteil, Adoptiveltern oder Pflegeeltern bist. Auch Großeltern oder Stiefeltern können Kindergeld bekommen, wenn das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt. Entscheidend ist, dass dein Wohnsitz in Deutschland ist oder du in einem EU-Land oder der Schweiz lebst und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Besonders wichtig ist, dass Kindergeld nicht automatisch gezahlt wird. Du musst es aktiv bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sobald dein Antrag genehmigt wurde, erhältst du das Geld monatlich auf dein Konto.
Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld gibt es grundsätzlich für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag. Danach kann es aber unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt werden. Wenn dein Kind noch in Ausbildung oder Studium ist, gibt es das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr. Dazu zählen schulische und berufliche Ausbildungen sowie ein Studium. Wenn dein Kind nach der Schule erst einmal eine Übergangsphase hat, zum Beispiel zwischen Abitur und Studienbeginn oder Ausbildungsstart, bleibt das Kindergeld für bis zu vier Monate bestehen.
Falls dein Kind nach der Schule nicht sofort eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, aber bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist, gibt es Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Eine Besonderheit gibt es für Kinder mit einer Behinderung. Ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und kann dein Kind deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, gibt es das Kindergeld unbegrenzt weiter.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 250 Euro pro Monat. Die Höhe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird für alle Kinder gleich ausgezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob du viel oder wenig verdienst. Vorher gab es eine Staffelung, bei der das dritte und jedes weitere Kind einen höheren Betrag bekommen hat. Das wurde nun vereinheitlicht. Die Höhe deines Kindergeldanspruchs erfährst du durch den Kindergeldrechner.
Das Geld wird monatlich von der Familienkasse überwiesen. Dabei gibt es festgelegte Auszahlungstermine, die sich nach der Kindergeldnummer richten. Die genauen Termine kannst du online bei der Familienkasse nachsehen.
Wie beantragst du Kindergeld?
Kindergeld musst du immer schriftlich beantragen. Dafür gibt es ein Antragsformular, das du online auf dieser Seite herunterladen kannst. Alternativ kannst du den Antrag auch direkt online stellen. Wichtig ist, dass du folgende Unterlagen einreichst:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Deine Steuer-Identifikationsnummer sowie die deines Kindes
- Falls dein Kind über 18 Jahre alt ist, eine Bescheinigung über Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit
Nachdem du den Antrag eingereicht hast, dauert die Bearbeitung in der Regel einige Wochen. Sobald die Familienkasse deinen Antrag geprüft hat, bekommst du das Geld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kindergeld im Ausland
Wenn du als Deutscher ins Ausland ziehst, kann es sein, dass dein Anspruch auf Kindergeld bestehen bleibt. Falls du in einem EU-Land oder der Schweiz lebst und dort arbeitest, kannst du unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld aus Deutschland erhalten. Das gilt besonders, wenn du als Grenzgänger arbeitest oder im öffentlichen Dienst tätig bist.
Solltest du in ein Nicht-EU-Land ziehen, wird es schwieriger. In der Regel endet der Kindergeldanspruch dann. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn du als Entwicklungshelfer oder Beamter im Ausland tätig bist. In solchen Fällen solltest du dich frühzeitig bei der Familienkasse informieren.
Was passiert bei Veränderungen in der Familie?
Falls sich deine Lebenssituation ändert, musst du das unbedingt der Familienkasse mitteilen. Dazu gehören Ereignisse wie eine Trennung oder Scheidung, eine neue Ehe, ein Umzug oder auch ein Ausbildungsabbruch deines Kindes. Wenn du das versäumst, kann es passieren, dass du zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen musst.
Eine weitere wichtige Regel betrifft Kinder, die nebenbei arbeiten. Falls dein Kind über 18 ist und noch Kindergeld bekommt, darf es während einer Ausbildung oder eines Studiums nur einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen. Sollte es darüber liegen, kann das Kindergeld gestrichen werden. Hier lohnt es sich, die aktuellen Regelungen im Blick zu behalten.
Kinderzuschlag als zusätzliche Unterstützung
Falls dein Einkommen zwar reicht, um deinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, aber nicht für deine gesamte Familie ausreicht, kannst du zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt bis zu 250 Euro pro Kind und soll Familien mit niedrigen Einkommen unterstützen.
Kinderzuschlag wird nur gezahlt, wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze erreicht, aber nicht überschreitet. Zusammen mit Kindergeld und eventuell Wohngeld soll er verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Auch diesen Antrag stellst du bei der Familienkasse.